Mit der Drohne im Urlaub fliegen: Regeln für Urlaubsländer im Überblick

In vielen Urlaubsländern gilt Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Was es heißt, mit der Drohne im Urlaub in Italien, Kroatien, Griechenland, Spanien und Deutschland zu fliegen.

Drohnen Regeln im Urlaub

Wer mit seiner Drohne ins Ausland reisen und im Urlaub schöne Aufnahmen machen möchte, sollte die dort geltenden Regeln kennen. Illegale Drohnenflüge sind kein Kavaliersdelikt. Wer die nationalen und regionalen Bestimmungen nicht kennt, sollte dieses Jahr den Urlaub besser noch aus der gewohnten Perspektive genießen. Das ursprünglich für diesen Sommer geplante EU-weite Drohnenregulativ mit einheitlichen Regeln soll Anfang 2021 kommen.

Wir wissen von hohen Geldstrafen im Ausland für Drohnenpiloten, die sich nicht an die dort geltenden Gesetze gehalten haben. Und die sind oft sehr unterschiedlich.

macht ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer aufmerksam. Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub verreist, kann die Drohne selbst im Koffer transportieren, die Akkus gehören aber ins Handgepäck. Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien ist der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel (Lipo Bag) ratsam.

Allgemein gültige Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland

  1. Auf Sicht fliegen.
  2. Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten.
  3. Ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen halten.
  4. Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern.
  5. Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Drohnen-Regeln in Kroatien

  • In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt.
  • Bereits vor der Reise sollte eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde erfolgen. Vorgeschrieben ist auch eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit.
  • Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen laut ÖAMTC kaum möglich. Dafür braucht man eine Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im Regelfall nicht erteilt wird.

Drohnen-Regeln in Italien

  • In Italien müssen alle freizeitmäßig verwendeten Drohnen ab 250 Gramm auf einem Online-Portal registriert werden.
  • Für das Fliegen dieser Drohnen ist ein Kompetenz-Nachweis erforderlich, der durch die erfolgreiche Absolvierung eines Online-Kurses erbracht werden kann.
  • Registrierte Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls vorgeschrieben.
  • Achtung: Bei Stränden, an denen sich Personen aufhalten, herrscht Flugverbot.

Drohnen-Regeln in Griechenland

  • In Griechenland dürfen Drohnen ohne Bewilligung 49 Meter hoch und im Umkreis von 50 Metern geflogen werden.
  • Mit vorheriger Bewilligung der Luftfahrtbehörden sind es 120 Meter Höhe und 500 Meter Entfernung.
  • Zu Flughäfen ist ein Mindestabstand von acht Kilometern einzuhalten – womit die Drohne auf vielen Urlaubsinseln im Koffer bleiben muss.

Drohnen-Regeln in Deutschland

  • In Deutschland gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht: Der Name und die Adresse des Halters müssen feuerfest und deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein.
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
  • Für Drohnen mit mehr als zwei Kilo Abfluggewicht braucht man einen Flugkenntnisnachweis.

Drohnen-Regeln in Spanien

  • In Spanien gibt es eine Kennzeichnungspflicht: Am Gerät muss eine feuerfeste Plakette mit Name, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp angebracht werden.
  • Der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen muss 50 Meter betragen, zu Flughäfen acht Kilometer, die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
  • Drohnen mit weniger als 250 Gramm dürfen bis 20 Meter auch in besiedeltem Gebiet fliegen, solange keine Menschen oder Sachen gefährdet werden.

Zusätzlich zu nationalen Bestimmungen können regionale Behörden auch eigene Auflagen zum Betrieb von Drohnen erlassen. Daher ist es immer sinnvoll, sich vor Ort nach entsprechenden Regeln umzuhören, z. B. über Flugverbotszonen in Naturschutzgebieten. Der ÖAMTC Drohnenexperte empfiehlt hierzu die regionale Polizeidienststelle als Anlaufpunkt.

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