Thomas Cook ist insolvent: Welche Folgen die Pleite für Urlauber hat

Erste Rückholaktionen für die Gestrandeten haben bereits begonnen.

Thomas Cook Pleite

Wer sich gerade auf Urlaub befindet und bei Thomas Cook gebucht hat, hat in den letzten Tagen einen Schock bekommen: Der Reiseveranstalter Thomas Cook ist insolvent. Soll man die Reise, wenn diese in den nächsten Tagen startet, antreten? Bekommt man eine Anzahlung zurück? Was können Betroffene unternehmen? Welche Folgen hat die Pleite für Urlauber? Am Montag befinden sich 4.600 österreichische Gäste in den Zielgebieten. Weltweit sind es rund 600.000, die von der Thomas-Cook-Pleite betroffen sind. Alleine in Griechenland betrifft die Insolvenz des Reisekonzerns etwa 50.000 Touristen.

Thomas Cook ist der älteste Reiseveranstalter der Welt. Das Unternehmen wurde 1841 gegründet und war in Europa der zweitgrößte Reiseveranstalter mit 21.000 MitarbeiterInnen in 16 Ländern.

  1. Wer sich gerade auf Urlaub befindet, ist abgesichert. Aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU sind Kunden europäischer Reiseveranstalter für den Fall der Insolvenz abgesichert.
  2. Reisende haben Anspruch auf kostenlosen Heimtransfer: Notwendige Aufwendungen für die Rückreise sind durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters Thomas Cook und damit von dessen Versicherung zu ersetzen.
  3. Bei Zahlungen an örtliche Hoteliers, die andernfalls die Abreise verweigern, müssen die Zahlungen bei der Versicherung innerhalb von acht Wochen geltend gemacht werden.
  4. Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag: Stornierungen sind nur gegen die Zahlung der vertraglich vereinbarten Stornogebühr möglich. Wer bereits eine Anzahlung getätigt hat ist nicht verpflichtet, den Restbetrag zu bezahlen, solange die Durchführung der Reise nicht sichergestellt ist. Wird die Reise abgesagt, können Betroffene ihre Anzahlung bzw. den Gesamtbetrag zurückverlangen.

Die betroffenen Reiseveranstalter haben zum Teil ihre Hauptsitze in Deutschland, daher wurde den Reisenden bei der Buchung ein sogenannter Sicherungsschein übermittelt. In diesem ist das Versicherungsunternehmen (die Bank) für den Sicherungsfall angegeben.. Für Österreich ist die AWP P&C S.A., Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Telefon: +43 1 525 03-0, Fax: +43 1 525 03-999, E-Mail: service@allianz-assistance.at der Insolvenzabwickler. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer berät unter 050 477-2000 und verhilft betroffenen Konsumenten zu ihrem Recht.

Tipps für Ruefa-Kunden, die über Veranstalter Neckermann bzw. Thomas Cook gebucht haben

Aufgrund der am Montag bekanntgewordenen Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook sowie der derzeit unklaren Situation bei diversen Tochtergesellschaften des Reisekonzerns, hat die Verkehrsbüro Group ihren Krisenstab aktiviert. Aufgrund der derzeit unsicheren Situation setzt Ruefa auf direkte Kommunikation mit Kunden. Urlauber, die am 23.9./24.9. mit dem Veranstalter Thomas Cook bzw. Neckermann in Form einer Pauschalreise in den Urlaub abfliegen, sollen sich unbedingt mit ihren Ruefa-Reiseberatern in Verbindung setzen (Telefonnummer: 0800200400). Hier wird laut Auskunft des Unternehmens jeder Fall einzeln geprüft und nach Lösungen und Alternativen gesucht.

  • Ruefa ersucht die Reisenden, auf jeden Fall zum Flughafen zu fahren und vor Ort zu sehen, ob die Reise angetreten werden kann. Damit sei die sogenannte „Reisebereitschaft“ seitens der Kunden sichergestellt. Gleiches gilt auch für Reisende, die an ihrem Urlaubsort auf die Heimreise warten. Dies gilt auch für Abreisen zu einem späteren Zeitpunkt. Hier evaluiert Ruefa laufend die Situation und meldet sich bei den Kunden, sollten die Reisen nicht angetreten werden können. Gleiches gilt für Reisende, die bereits am Urlaubsort sind und ihre Heimreise antreten wollen.
  • Besonders wichtig ist es, Bestätigungen für eventuell vor Ort noch zu zahlenden Leistungen (Hotel, Mietwagen, etc.) unmittelbar einzufordern und nach der Rückkehr einzureichen, da es sich hier jedenfalls um einen Versicherungsfall handelt. Die Ruefa Reiseberater stehen ihren Kunden dafür in allen Reisebüros österreichweit zur Seite.

Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung haben Mitglieder vom ÖAMTC bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder Reisevermittlers.

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