Infos & Tipps zur Reiseversicherung

Reiseversicherung für den Urlaub

Auf eine Reiseversicherung setzen viele Reisende, die einen Urlaub oder eine längere Reise ins Ausland machen. Das wichtigste Argument ist sicherlich, dass man für den Fall der Fälle – egal, ob durch Krankheit, Unfall oder menschliches Versagen – gut versorgt ist. Damit es aber mit der Reiseversicherung kein böses Erwachen gibt, sollte man die Verträge der Versicherung vor der Unterzeichnung gut prüfen. So hat eine aktuelle Berechnungen heimischer Versicherungsmakler ergeben, dass man im Ernstfall für Krankenhaus- oder Rückholungskosten bis zu 150.000 € selber zahlen muss, weil man die falsche (oder gar keine) Reiseversicherung hat.

Wir haben uns angesehen, welche Punkte eine gute Reiseversicherung abdecken sollte.

Ist ein umfassender Versicherungsschutz gegeben?

In anderen Versicherungspolizzen wie zum Beispiel Unfall- oder Krankenversicherungen oder auch Kreditkartenversicherungen sind laut Johann Schwarzl, Ausschussmitglied der steirischen Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, oft unzureichende Bausteine einer Reiseversicherung enthalten. Im Ernstfall könnte dabei kein umfassender Versicherungsschutz gegeben sein. Der Experte empfiehlt, bestehenden Polizzen von einem versierten Versicherungsmakler prüfen zu lassen, um eventuelle Lücken für diesen speziellen Bereich aufzeigen zu lassen. Ansonsten könnte sich eine vermeintliche Sicherheit im Schadenfall als finanzielle Katastrophe herausstellen.

Ist Storno durch die Reiseversicherung gedeckt?

Wenn die Reise nicht angetreten werden kann und deshalb storniert werden muss, kann der Reiseanbieter wie der Reiseveranstalter, Fluglinie oder das Hotel Stornogebühren entsprechend der Geschäftsbedingungen verrechnen. Stornokosten können bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Konkret bedeutet dies, dass auch wenn man die Reise nicht antreten kann, man trotzdem einen Teil oder sogar den ganzen Reisepreis bezahlen muss! Hier gilt es auch auf Kleingedruckte zu achten, denn ein Krankheitsfall bedeutet nicht automatisch eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit.

Reicht die e-Card als Ersatz für eine Reiseversicherung?

Da in den anderen Mitgliedstaaten der EU die eigene Krankenversicherungskarte nur zum Teil mit Einschränkungen gilt, ist deshalb der Abschluss einer Reiseversicherung empfehlenswert. Laut VKI müssen beispielsweise Rechnungen der öffentlichen Kassenpraxen und Spitäler in Italien und Frankreich auch mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte selbst beglichen werden. In Griechenland, Spanien und Italien gebe es immer wieder Beschwerden über unzureichende Leistungen.

Ohne Reiseversicherung müssten entstehende Behandlungskosten vorfinanziert und nachher in Österreich bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Dafür benötigt man eine detaillierte Rechnung über die einzelnen Leistungen. Zurückerstattet wird aber meist nur ein Bruchteil. Hier können aber Kosten von bis zu 1000 € pro Tag – in den USA gleich oft das zehnfache – entstehen, die man selbst bezahlen muss.

  • Die e-Card wird nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten mit Kassenvertrag in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union akzeptiert. Mit der Schweiz, Türkei, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Mazedonien gibt es bilaterale Abkommen zur Krankenversicherung.
  • In allen anderen Ländern leistet die Sozialversicherung lediglich pauschalierte Erstattungsbeträge zwischen 27 und 84 € pro Tag bei ambulanter Behandlung. Rund 175 € pro Tag werden für Spitalskosten bei stationärem Aufenthalt erstattet. Dies gilt auch bei Besuchen von privaten Ärzte, Kliniken oder Krankenhäuser.

Kosten für den Heimtransport

Reiseversicherung Heimtransport

  • Ein Heimtransport mit dem Ambulanzjet kostet innerhalb von Europa zwischen ca. 10.000 und 25.000 €
  • Ein Heimflug aus Übersee kostet bis zu 150.000 €
  • Wenn man nur mit der e-Card im Ausland unterwegs sind, werden die Kosten für den Heimtransport nicht von der Sozialversicherung übernommen.

Eine gute Reiseversicherung übernimmt zu 100 Prozent die Kosten für den Heimtransport aus dem Ausland. Wenn es eine medizinischer Notwendigkeit gibt, erfolgt der Heimtransport auch mit einem Ambulanzjet.

Reisegepäckversicherung

Je nach Reiseversicherung wird im Falle eines Diebstahls, bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks sogar der Neuwert ersetzt. Öfter hat man schon gehört (oder ist einem selbst passiert), dass das Gepäck verspätet am Reiseziel ankommt. In so einem Fall muss man natürlich Ersatz am Urlaubsort kaufen. Damit man hier nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibt, gibt es die Option einer Reisegepäckversicherung. Besonders ideal ist es, wenn Bargeld vorgestreckt wird, falls auch Geld geraubt oder gestohlen werden, damit man die Reise beenden kann.

An die Einbruchversicherungen denken

Ein abschließender Tipp: Bevor es in den wohlverdienten Urlaub geht, sollte man an das eigene Heim denken. Einbruchversicherungen machen Sinn, sofern alle Sicherheitsvorkehrungen (geschlossene Fenster, Kellertüren, etc.) eingehalten werden.

Im Rahmen der Eigenheimversicherung sollte man darauf achten, dass die Wasserleitungsanlagen und sonstige wasserführende Anlagen abzusperren sind, sobald das
Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist. Während einer Heizperiode sind wasserführenden Leitungen und Anlagen zu entleeren, wenn die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird. Ansonsten droht eine mangelnde Deckung oder Einschränkungen in der Entschädigungsleistung.

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