Roaming Gebühren: Telefonieren & Surfen im Ausland

Mit dem Handy im Ausland telefonieren und immer erreichbar sein, statt Postkarten eine schnelle SMS nach Hause schicken. Das war bis jetzt mit hohen Kosten verbunden. Besonders das Telefonieren und mobiles Surfen im Ausland schlug sich schnell auf der Telefonrechnung wieder.

Innerhalb der EU werden nun ab dem 30. April 2016 die Roaming Gebühren gesenkt. Damit beginnt die Übergangsphase zur Abschaffung von Roaming Gebühren in der EU. Innerhalb dieser bis zum 14. Juni 2017 andauernden Übergangsperiode darf der Anbieter zusätzlich zum Inlandstarif einen Roamingaufschlag verrechnen, bestimmte Höchstentgelte dürfen aber nicht überschritten werden. Bei Tarifen mit inkludierten Einheiten sind nach der neuen EU-Regelung Roamingeinheiten genauso wie inländische Einheiten von den inkludierten Mengen abzuziehen. Anbieter dürfen jedoch zusätzlich einen maximalen Aufschlag je Minute, SMS oder MB verechnen. Bei der Einreise in EWR-Länder als auch in Drittländer erhält man eine SMS vom Betreiber mit personalisierten Preisinformationen.

Voraussichtlich ab dem 15. Juni 2017 soll statt Roaming Gebühren ein Fair Use Limit kommen und die Roamingpreise an das inländische Preisniveau angepasst werden. Nach dem Prinzip Roam like at Home (RLAH) sollen innerhalb der EU mobile Dienste genauso wie zu Hause benutzt werden können. Das Fair Use Limit soll dabei eine missbräuchliche Roamingnutzung verhindern.

Maximale EU Roaminggebühren

Telefonieren Ausland
Telefonieren im Ausland wird billiger: Ein schneller Städtetrip nach Rom und trotzdem noch erreichbar sein.

Folgende maximale Entgelte dürfen bei Verrechnung eines Aufschlages zum
inländischen Endkundenpreis durch den Betreiber im Ausland verrechnet werden:

Tarife mit inkludierten Einheiten

Bei sogenanten Bundle-Tarifen dürfen maximal zusätzlich zu inkludierten Einheiten folgende Preise inklusive Mehrwertsteuer verrechnet werden:

  • Abgehende Anrufe: 0,06 €
  • SMS: 0,024 € für das Versenden. Für den Empfang darf kein Aufschlag verrechnet werden
  • Daten: 0,06 € pro MB. Dies gilt auch für MMS falls diese inkludiert sind

Nach Überschreiten der inkludierten Freieinheiten bzw. pro Einheit verrechneten Tarifen, darf der Betreiber, wenn er einen Aufschlag auf den nationalen Preis verrechnet, die folgenden maximalen Entgelte verrechnen.

Tarife mit Abrechnung pro Minute/MB/SMS

Bei Tarifen – meistens ohne Bindung –  darf zum Preis im Inhalt maximal folgender Aufschlag (inklusive Mehrwertsteuer) vom Anbieter in Rechnung gestellt werden:

  • Abgehende Anrufe: 0,228 €
  • SMS: 0,072 €
  • Daten/MMS: 0,24 € pro MB bzw. pro MMS

Für ankommende Anrufe darf immer nur ein maximales Entgelt von EUR
0,01368 verrechnet werden. Wenn kein zusätzlicher Aufschlag verrechnet wird, darf der Handybetreiber maximal ein Entgelt in Höhe des inländischen Entgelts in ein anderes Netz (sogenannter „Off-net–Preis“), welches für den jeweiligen Dienst im Inland verrechnet wird,
verrechnen. Die oben angeführten Höchstentgelte gelten in diesem Fall nicht.

Taktung im Ausland

Bei Handytarifen hat die Taktung einen Einfluss darauf, was am Ende des Monats tatsächlich auf der eigenen Telefonrechnung steht, da damit die Dauer der Verbindung in Zeitintervalle bestimmt wird. Je kürzer die Taktung, desto günstiger ist das Telefonieren.

Bei der Benutzung des Smartphones im Ausland ist diese abhängig von der Taktung des Handytarifs im Inland. Wenn der Betreiber einen zusätzlichen Aufschlag verrechnet, gelten hier folgende Vorgaben:

  • Bei passiven Telefonaten (wenn man angerufen wird) muss der Aufschlag sekundengenau abgerechnet werden.
  •  Bei aktiven Telefonaten (wenn man jemanden anruft) dürfen höchstens 30
    Sekunden zu Beginn des Telefonats verrechnet werden. Danach muss der
    Aufschlag sekundengenau abgerechnet werden.
  • Der Aufschlag zum inländischen Datenroamingentgelt muss kilobytegenau
    abgerechnet werden.
  • Der inländische Teil des Roamingentgelts wird von den Freieinheiten abgezogen und richtet sich nach der Taktung Ihres Tarifs.

Kostengrenze für Datenroaming festlegen

Notebook Surfen Ausland
Mobiles Surfen mit dem Notebook im Ausland

Beim Anbieter kann man ein Limit für Datenroaming einrichten. Ohne die eigene Zustimmung darf diese Kostengrenze dann nicht überschritten werden. Jeder Betreiber muss eine Kostengrenze bei höchstens 60 Euro anbieten oder alternativ weitere Höchstgrenzen zur Auswahl stellen. Damit werden allzu böse Überraschungen auf der Handyrechnung nach dem Urlaub vermieden. Besonders bei Smartphones mit Internet-Tarifen ist bei der Benutzung im Ausland Vorsicht geboten, da diese im Hintergrund durch Updates & Co sich ins Internet einwählen, wenn man das Datenroaming am Smartphone nicht deaktiviert hatte – beispielsweise über den Flugzeugmodus.

Nach Verbrauch von 80 Prozent des festgelegten Datenroaming-Limit erhält man eine Nachricht und eine weitere, wenn die Datenroaming-Grenze vollständig ausgenutzt wurde. Falls man das Datenroaming weiter nutzen möchte, finden sich in dieser letzten Nachricht auf Informationen dazu. Ansonsten werden Datendienste im Ausland bis zum Ende der aktuellen  Rechnungsperiode gesperrt. Diese Regelung gilt weltweit, das Kostenlimit von 60 Euro ist bei österreichischen Betreibern normalerweise voreingestellt.

Kostet das Umleiten auf die Mailbox wenn ich im Ausland bin?

Mit der neuen Regelung innerhalb der EU darf der Telefonieanbieter für die Umleitung von Anrufen zur Mobilbox keine Kosten verrechnen, wenn man sich im EU-Ausland befindet. Hinterlässt der Anrufer auf der eigenen Mailbox eine Nachricht, ist dieser Dienst kostenlos.
Das Abhören der Mailbox im Ausland ist aber mit Gebühren verbunden, da das Abrufen als aktives Telefon verrechnet wird.

Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen

Flugreise Griechenland

Achtung: Die neue EU-Regelung für das Roaming gelten nicht auf Schiffen und in
Flugzeugen! Auf Kreuzfahrtschiffen und Langstreckenflügen werden oft eigene Roamingnetze angeboten. Die Benutzung dieser Netze unterliegt nicht der oben beschriebenen Roaming-Verordnung, somit gelten keine Höchstgrenzen.

Tipp: Prüfen vor einer Reise ins Ausland, welcher Roamingtarif bzw.
welches Roamingpaket für deinen Vertrag gilt.

Link 

europa.eu/youreurope/citizens/travel/money-charges/mobile-roaming-costs/index_de.htm

Quelle: RTR

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