Ab 31. Dezember 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Erstmals wird das Fliegen mit Drohnen staatenübergreifend reguliert. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit und Austro Control informieren über die damit verbundenen Neuerungen und präsentieren Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zur Akzeptanz von Drohnen in der Bevölkerung.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelles: Die Verordnung (EU) 2019/947 sollte am 01.07.2020 in Kraft treten. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation hat die Europäische Kommission jedoch beschlossen, das Anwendbarkeitsdatum des europäischen Regulativs um 6 Monate zu verschieben. Damit wäre die EU-Verordnung statt ab 01.07.2020 erst ab 31.12.2020 anwendbar. Bis dahin gelten noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Übergangsregelungen bis 2023 und darüber hinaus stellen sicher, dass der Übergang ein fließender ist, und bereits gekaufte Drohnen weiterhin verwendet werden dürfen.
Für unbemannte Luftfahrzeuge werden laufend neue Anwendungsgebiete erschlossen – von Vermessung über Logistik bis hin zu Umweltmanagement. Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen. Die Verordnung (EU 947/2019) gilt ab dem 31.12.2020 in allen Mitgliedsstaaten. Eine Übergangsperiode für ältere Drohnen, die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen, ist bis 1. Jänner 2023 vorgesehen.
Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen über klare Regeln zum sicheren Drohnenbetrieb auf
- Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen?
- Wann wird eine Genehmigung benötigt?
In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht.
Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen. Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an dem gesamteuropäischen Regelwerk gearbeitet hat, übernommen wurde.
erklärt Mag. Philipp Piber, Leiter Drone Competence Center, Austro Control. Eine repräsentative Befragung des KFV zu Thema Drohnen zeigt: Der Wunsch nach gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen ist in der Bevölkerung stark ausgeprägt:
- So befürworten 62 Prozent der Befragten eine starke Regulierung seitens des Staates.
- 6 Prozent sprechen sich für eine uneingeschränkte Privatnutzung aus.
„Die neue Rechtslage kommt diesem Wunsch entgegen. Sie sieht für jedes Szenario der Anwendungen eine klare Regelung vor“, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV. Was aus der Befragung des KFV ebenfalls hervorgeht ist ein enger Zusammenhang zwischen dem Wissen über Drohnen und deren Akzeptanz.
- Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Befragten gibt an, sich für das Thema zu interessieren.
- Gleichzeitig ist der Wissensstand über Drohnen und ihre Einsatzgebiete vergleichsweise gering ausgeprägt. Nur 14 Prozent der Befragten geben an, sehr gut über Drohnen und ihre Einsatzbereiche informiert zu sein.
Hier bedarf es laut Kaltenegger konkreter Informationsinitiativen über Chancen und Risiken. Denn die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass ein hoher Wissenstand mit einer deutlich positiveren Einstellung gegenüber der Technologie einher geht. Personen mit einem kaum gesicherten Wissen zu Drohnen lehnen die Technologie am vehementesten ab.
Drohnen Registrierung statt Bewilligung für Privatnutzer in der EU
Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt:
- Offen (open)
- Spezifisch (specific)
- Zertifiziert (certified)
Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie Offen relevant. Sie umfasst – je nach Einsatzgebiet – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Eine der wesentlichen Neuerung im neuen Regulativ ist, dass in der Kategorie „Offen“ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine Registrierung ersetzt wird. Drohnenbetreiber müssen sich ab 31.12.2020 bei Austro Control registrieren und bekommen eine eindeutige Betreibernummer zugewiesen. Diese muss auf allen verwendeten Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm angebracht werden. Die Registrierung ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen – sie ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen.
Die Kompetenz des Piloten muss künftig mittels eines Tests nachgewiesen werden, wobei auch hier gilt, dass die Anforderungen vom Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig sind. Für Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm – den sogenannten „Spielzeugdrohnen“ – sind auch künftig weder Registrierung noch Test nötig.
Ausnahme: Ist eine Kamera in die Drohne integriert, besteht unabhängig vom Gewicht eine Registrierungspflicht.
Die Schweiz hat bereits angekündigt, wesentliche Bestimmungen in ihr nationales Recht aufzunehmen. Die Registrierung wird via online-Formular auf der dronespace.at Website von Austro Control möglich sein. Die Details dazu sind derzeit in Ausarbeitung.
Tipps zum richtigen Umgang mit Drohnen
- Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
- Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
- Es ist nicht erlaubt, überall mit einer Drohne zu fliegen. So ist zum Beispiel an Orten in Flughafennähe, Militäreinrichtungen, in Flugbeschränkungsgebieten kein bzw. nur eingeschränkter Betrieb erlaubt.
- Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu € 22.000,-.
- Informationen zum sicheren Betrieb von Drohnen, inklusive standortbezogener Abfrage über die Luftraumstruktur sind auf der dronespace APP von Austro Control zu finden.
Link