Wer jetzt eine Reise nach Großbritannien plant, sollte wegen dem Brexit einige wichtige Punkte beachten. Mit Ablauf des 31. Jänner 2020, tritt das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU aus. Das dazu ausgehandelte Austrittsabkommen tritt mit 1. Februar 2020 in Kraft und sieht einen Übergangszeitraum bis Ende 2020 vor. Für österreichische Touristen wird sich 2020 laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erst einmal nichts ändern.
Welche Auswirkungen ein Brexit auf meinen Urlaub in Großbritannien hat
Das zum Austritt abgeschlossene Abkommen zwischen Großbritannien und der EU sieht eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2020 vor. Während dieser Zeit gelten weiterhin die gewohnten Ein- und Ausreiseregeln sowie Zollbestimmungen:
- EU-Bürger werden bis Ende 2020 kein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich brauchen. Dies wird sich wahrscheinlich aber ab dem 1.1.2021 ändern.
- Erst im Anschluss an diese Übergangsphase, also mit Beginn des Jahres 2021, sind Änderungen, auch bezüglich des Einreisesystems, denkbar. Doch dazu herrscht noch Unklarheit.
- Nach dem 31. Jänner gilt im Vereinigten Königreich kein EU-Recht mehr.
- Pauschalreisende, die im Reisebüro oder online buchen, sind bei Flugverspätungen oder Ausfällen besser geschützt, da der Veranstalter das Gelingen der Reise in jedem Fall garantiert.
- Einführung von Zollkontrollen: Am Flughafen muss der grüne Ausgang durch die Zollkontrolle gewählt werden. Flugreisende dürfen aus Großbritannien nur mehr Waren im Wert von 430 Euro (mit anderen Verkehrsmitteln sind 300 Euro nach Österreich einführen. Waren wie Tabak und Alkoholika unterliegen strengeren Beschränkungen bei der Einfuhr in die EU.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) verliert ihre Gültigkeit: Um im Falle einer Krankheit während der Reise finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
- EU-Heimtierausweis wird in GB vermutlich ungültig: Bei Reisen mit Haustieren könnten voraussichtlich zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein, da es dem Vereinigten Königreich obliegt, Einfuhrbestimmungen für Tiere aus EU-Ländern festzulegen. Es muss abgewartet werden, bis das Vereinigte Königreich die spezifischen Bedingungen vorlegt.
- Roaming-Gebühren fallen wieder an: Mobilfunkbetreiber der EU sind verpflichtet, ihre Kunden über allfällige Roaming-Kosten bei Reisen nach Großbritannien zu informieren.
Anreise nach Großbritannien nach dem Brexit
Um den Urlaub zu beginnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Anreise ins englischen Königreich: Eine Überfahrt mit dem Auto auf der Fähre, die Einreise mit dem Flugzeug oder auch per Bahn durch den Eurotunnel.
Um trotz des kommenden Brexits nicht auf seinen Urlaub im Vereinigten Königreich verzichten zu müssen, ist es bei kurzfristige Flugbuchungen ratsam, die AGBs der Airline genau zu lesen. Eine eventuelle Brexit-Klausel könnte nämlich den entschädigungsfreien Ausfall des Fluges aufgrund des Austritts vorsehen.
Eine Anreise mit Auto sollte zu mindestens was den Führerschein angeht, unkompliziert ablaufen, da die britischen Behörden angekündigt haben, dass sich für Besitzer eines EU-Führerscheins auch nach dem Austritt nichts ändern wird. Das Mitführen eines internationalen Führerscheins ist nicht notwendig. Aber Achtung: War die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte bisher nur eine Empfehlung, wird sie künftig jedoch zum Muss. unbedingt überprüfen sollten Autoreisende die Bedingungen ihrer Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung, ob diese auch Schäden im Gebiet des Vereinigten Königreichs abdecken.
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