Das Internet bietet Reisenden zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Immer mehr Menschen nutzen diese bequeme Möglichkeit um Übernachtungen und Flüge online zu buchen und sind dabei von zunehmenden Problemen bei Online-Reisedienstleistungen betroffen. Laut Europäischer Verbraucherzentren zählen diese mittlerweile zu den häufigsten Verbraucherbeschwerden. Verzerrte Bewertungen auf Vergleichsportalen und nicht transparente Preise führen zur Irreführung der Verbraucher.
EU-Kommission geht gegen irreführende Buchungsportale vor
Im Oktober 2016 wurde von der Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden eine Untersuchung von 352 Preisvergleichs- und Reisebuchungsportalen in der gesamten EU durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass auf zwei Drittel der überprüften Portale die Angaben der Preise nicht zuverlässig waren. So wurde zum Beispiel in einer fortgeschrittenen Phase der Buchung ohne klare Hinweise für den Verbraucher zusätzliche Preiselemente hinzugefügt oder Sonderangebote waren gar nicht erhältlich.
Die Behörden haben die Betreiber der betroffenen Preisvergleichs- und Reisebuchungsportale aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und damit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten. Falls diese der Aufforderung nicht nachgekommen wird, können die nationalen Behörden je nach geltendem nationalem Recht direkt oder durch Einschaltung nationaler Gerichte Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einleiten.
Angebote müssen in einer frühen Phase des Buchungsvorgangs in klarer Weise präsentiert werden.
Die betreffenden Unternehmen müssen laut Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros. Die Verbraucherschutzbehörden werden die Betreiber der Portale auffordern, diese Probleme zu beheben. Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.
Ergebnis der Untersuchung von Preisvergleichs- und Reisebuchungsportalen in der EU
Zahlt der Verbraucher tatsächlich das, was er zu zahlen glaubt? Handelt es sich um ein echtes Angebot oder nur um einen Köder? Ist es das letzte günstige Zimmer in einem Hotel oder nur das letzte Zimmer, das auf der betreffenden Website vermarktet wird? Das sind einige der überprüften Punkte.
- In einem Drittel der überprüften Fälle entspricht der Preis, der zuerst angezeigt wird, nicht dem Endpreis auf der Buchungsseite.
- In einem Fünftel der Fälle waren Sonderangebote nicht wirklich verfügbar.
- In fast einem Drittel der Fälle war der Gesamtpreis einschließlich Steuern oder die Art und Weise seiner Berechnung nicht klar.
- In einem von vier Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass Aussagen über knappe Verfügbarkeit (z. B. „nur noch 2 verfügbar“, „nur heute verfügbar“) sich strikt auf die eigene Website bezogen.
- Nutzerbewertungen wurden auf 21,3 % der Portale in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht und/oder waren Elemente enthalten, die Anlass zu Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Bewertungen geben.
- Auf 10,5 % der Portale fehlten wesentliche Informationen für den Vergleich.
- 22,7 % der Vergleichstools Anbieter stellten nur begrenzte Informationen bereit wie zum Beispiel den Name und Anschrift des Unternehmens. 4 % machten gleich überhaupt keine Angaben.
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Ergebnis der EU Kommission als PDF (englisch)