Wie viele Betriebe, waren auch gewerbliche Fotografen vom Lockdown durch den Coronavirus in Österreich betroffen und mussten ihre meisten Foto-Dienstleistungen einstellen. Mit der Covid-19-Lockerungsverordnung, die ab dem 1. Mai gilt, können Fotografen mit bestimmten Vorkehrungen wieder ihren Beruf ausüben:
- Neben der Verwendung einer Schutzvorrichtung (Gesichtsvisier bzw Mund-Nasen-Schutz), gilt die Abstandsregel von 1 Meter sowie die 10-Quadratmeter-Regelung im Kundenbereich und damit für Studioaufnahmen und Verkaufstätigkeiten.
- Aufnahmen im Außenbereich und anderen Shootings mit mehreren Personen außerhalb des Familienkreises müssen ebenfalls nach Maßgabe der 1-Meter-Regelung durchgeführt werden. Als Beispiele nennt der Bundesinnungsmeister der Berufsfotografen in der Wirtschaftskammer Österreich, Heinz Mitteregger, etwa die Schul- und Kindergartenfotografie.
Wann ist fotografieren zu Hause, im Studio oder im Freien erlaubt?
- Wenn ein Fotograf beim Kunden zu Hause fotografieren möchte, muss er eine MNS-Maske tragen.
- Fotografieren im Freien (öffentlicher Raum) ist ohne Maske möglich, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
- Beim Fotografieren im Studio hat der Fotograf sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie Kunden eine Schutzvorrichtung tragen, die den Mund- und Nasenbereich gut abdeckt und vor Tröpfcheninfektion schützt. Eine Ausnahme sind Kinder unter 6 Jahren. Es muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m² zur Verfügung stehen. Ist der Kunden- oder Studiobereich kleiner als 10 m², darf jeweils nur ein Kunde die Betriebsstätte betreten.
Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunde und dem Fotograf und/oder vom Kunden das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden,
ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Berufsfotografen versuchen den Start nach dem Lockdown
Wir freuen uns, dass wir mit Mai wieder die Geschäftstätigkeit unter den nun vorgegebenen Sicherheits- und Hygieneregeln aufnehmen können. Denn damit ist es den heimischen Fotografen möglich, zumindest den Versuch zu unternehmen, Aufträge in der so wichtigen Vorsommer-Saison durchzuführen und den Kunden gleichzeitig neue Angebote zu unterbreiten. Den Mai sehen wir als Chance, so weitestgehend wie möglich, Normalität einkehren zu lassen.
Fotografieren in Corona-Zeiten bedeutet nach wie vor den Abstand zu wahren. Unsere Betriebe hatten in den vergangenen Wochen mit Geschäftsausfällen von nahezu 100 Prozent zu kämpfen. Wir raten daher den Mitgliedsbetrieben, den Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpersonen zu suchen um bisher ausgesetzte Aufträge möglicherweise noch vor dem Sommer durchführen zu können bzw mit Gutscheinangeboten an die Kunden heranzutreten.
so der Bundesinnungsmeister.
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